Absatz 1 | Absatz 1 | |
Das '''Volkseigentum''' war in der [[DDR]] eine besondere Form von [[Eigentum]]. Es bildete zusammen mit dem [[genossenschaft]]lichen Eigentum das [[gesellschaft]]liche oder auch [[Sozialismus|sozialistische]] Eigentum. Dieses wiederum stand im Gegensatz einerseits zum persönlichen Eigentum an Konsumgütern und andererseits zum Privateigentum an Produktionsmitteln, welches im [[Kapitalismus]] und dessen Vorläuferformen üblich ist. | Das '''Volkseigentum''' war in der [[DDR]] bei Produktionsmitteln und Land (Grundbesitz) die vorherrschende Form des [[Eigentum]]s. Es bildete zusammen mit dem [[genossenschaft]]lichen Eigentum das [[gesellschaft]]liche oder auch [[Sozialismus|sozialistische]] Eigentum. Daneben gab es persönliches Eigentum (beispielsweise an Konsumgütern) und verschwindend wenig Privateigentum an Produktionsmitteln (in Handwerks- und Kleinbetrieben), land- und forstwirtschaftlichen Flächen. | |
Absatz 3 | Absatz 3 | |
Das Volkseigentum entstand größtenteils durch [[entschädigung]]slose [[Enteignung]] von sogenannten [[Faschismus|Faschisten]], [[Kriegsverbrecher]]n und [[Großgrundbesitz]]ern. Dies wurde in der [[BRD]], sowie von den Enteigneten häufig als [[Unrecht]] angesehen. | Das Volkseigentum entstand größtenteils durch [[entschädigung]]slose [[Enteignung]] von sogenannten [[Faschismus|Faschisten]], [[Kriegsverbrecher]]n und [[Großgrundbesitz]]ern nach einem demokratischen Volksentscheid. Dies wurde in der [[BRD]], sowie von den Enteigneten häufig als [[Unrecht]] angesehen. |
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