VEG

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Das Volkseigene Gut (VEG) hat die Rechtsform eines VEB, während die Landwirtschaft der DDR anonsten meistens in Genossenschaften (LPG) organisiert war. VEGs gab es schon vor den ersten LPGs, sie entstanden direkt nach dem Krieg auf Gütern ohne Gutsherren und in Folge der Bodenreform ? aus nicht aufgeteilten Gütern, während die Bildung von Genossenschaften bis bis zur 2. Parteikonferenz im Sommer 1952 politisch nicht erwünscht war und unterbunden wurde.

Die VEG sollten ursprünglich als Mustergüter dienen und waren vor allem mit Aufgaben wie Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung betraut, sie haben diese Sonderrolle innerhalb der DDR-Landwirtschaft nur unzureichend ausgefüllt, was in den 50er Jahren in der Presse auch oft kritisiert wurde. 1959 bewirtschafteten 688 VEG 6,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der DDR

Als eher seltene Rechtsform blieben VEG bis zum Ende der DDR erhalten.

Beispiel: VEG Kaltenhausen ? bei Kloster Zinna / Jüterbog






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