Staatsrat

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Version 6
Das Amt des Staatspräsidenten der DDR wird nach dem Tode von Wilhelm Pieck nicht wieder besetzt, damit ist der Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht Staatsoberhaupt der DDR.

Der Staatsrat der DDR war ein Organ der Volkskammer und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die Verfassung oder andere Gesetze übertragen worden waren. Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR war das Staatsoberhaupt. Am 12. September 1960 beschließt die Volkskammer die Bildung eines 16 Mitglieder zählenden Staatsrat der DDR als oberstes politisches Gremium, dem auch der Ost-Berliner Oberbürgermeister Friedrich Ebert angehört. Als Vorsitzender wird der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht gewählt.

Der Staatsrat wurde mit der Absicht gegründet, "eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparat ?es gemäß den Beschlüssen der SED zu ermöglichen, Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1970 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDRund bestimmte Maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion." (DDR-Handbuch, Köln 1985).

  • Die Verfassung der DDR von 1968 i.d.F. vom 7.10.1974 nannte als Aufgaben des Staatsrates u.a.:
    • die völkerrechtliche Vertretung der DDR
    • Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen
    • die Ausschreibungen von Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen

Die Rechte des Staatsrates sind nach der Ablösung von Walter Ulbricht im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. Oktober 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer wesentlich beschnitten und die Bedeutung seines Vorsitzenden geschwächt worden.

Die Übernahme des Amtes des Vorsitzenden des Staatsrtes durch den Generalsekretär der SED, Erich Honecker im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild, ein Machtzuwachs war damit nicht mehr verbunden.






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