Staatsrat

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Das Amt des Staatspräsidenten der DDR wird nach dem Tode von Wilhelm Pieck nicht wieder besetzt. Am 12. September 1960 beschließt die Volkskammer statt dessen die Bildung eines 16 Mitglieder zählenden Staatsrat der DDR als oberstes politisches Gremium, dem auch der Ost-Berliner Oberbürgermeister Friedrich Ebert angehört. Als Vorsitzender wird der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht gewählt und ist somit Staatsoberhaupt der DDR.

Der Staatsrat der DDR war ein durch die Volkskammer für jeweils fünf Jahre gewählten Organ und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die Verfassung oder andere Gesetze übertragen worden waren.

Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR war das Staatsoberhaupt.

Der Staatsrat wurde mit der Absicht gegründet, "eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparat ?es gemäß den Beschlüssen der SED zu ermöglichen, Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1970 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte Maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion." (DDR-Handbuch, Köln 1985).

  • Die Verfassung der DDR von 1968 i.d.F. vom 07.10.1974 nannte als Aufgaben des Staatsrates u.a.:
    • die völkerrechtliche Vertretung der DDR
    • Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen
    • die Ausschreibungen von Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen

Die Rechte des Staatsrates sind nach der Ablösung von Walter Ulbricht als Erster Sekretär des ZK der SED und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrats (also Auflösung der Personalunion) im Mai 1971 und durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972 wesentlich beschnitten und die Bedeutung seines Vorsitzenden geschwächt worden.

Die Übernahme des Amtes des Vorsitzenden des Staatsrates durch den Generalsekretär der SED, Erich Honecker im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild, dass der Parteichef auch den Staat international, völkerrechtlich vertritt, ein Machtzuwachs war damit nicht verbunden.

Praktische Bedeutung erlangte der Staatsrat für die Bürger vor allem durch die bei ihm angesiedelte Eingabestelle, die zuletzt mit 200 Mitarbeitern arbeitete. Die Eingabenbearbeitung wurde durch das Eingabengesetz geregelt. Der Begriff der "Staatsratseingabe" wurde eine stehende Redewendung bei existenziellen Problemen wie der Wohnungszuteilung.

Die letzte Volkskammer beschloss nach ihrer Wahl im März 1990 den Staatsrat nicht mehr zu besetzen. Die Aufgaben des Staatsrates, vor allem die internationale völkerrechtliche Vertretung der DDR, wurde der Präsidentin der Volkskammer, Frau Sabine Bergmann-Bohl ? übertragen.






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