Es gab mehrere Transitstrecken, die für den Verkehr zwischen der BRD und Westberlin vorgesehen waren. Diese durften nicht verlassen werden, wenn Bürger der BRD unter Vorlage des Personalausweises die Grenzkontrollstellen vom Bundesgebiet her passierten, die DDR durchquerten und an den Übergängen zu Westberlin wieder verließen (oder umgekehrt).
Nach Fertigstellung des DDR-Abschnitts der Autobahn Berlin - Hamburg gab es folgende Transitstrecken:
- Zarrentin - Berliner Ring - Stolpe
- Helmstedt/Marienborn - Berliner Ring - Dreilinden/Drewitz
- Rudolphstein/Hirschberg - Berliner Ring - Dreilinden/Drewitz
Für die Benutzung der Transitstrecken verlangte die DDR von der BRD eine jährliche Transitpauschale, die zum Teil zur Instandhaltung der Strecken verwendet wurde. Dadurch waren diese Autobahnabschnitte in einem besseren Zustand als das restliche Straßen-/Autobahnnetz. Der Unterschied war teils überdeutlich zu spüren, z.B. wenn man als DDR-Bürger einen Teil des Berliner Rings verließ, der zu den Transitstrecken zählte.
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