Der Dienstgrad Marschall der DDR wurde 25. März 1982 (parallel zum Dienstgrad Flottenadmiral ?) eingeführt. Zur Ernennung zum Marschall der DDR wäre es aber nur im Verteidigungsfall oder bei besonderer militärischer Leistungen auf Beschluss des Staatsrats der DDR durch dessen Vorsitzenden gekommen. Dieser Dienstgrad wäre somit der höchste der DDR gewesen.
Der Dienstgrad Marschall der DDR wurde nie verliehen.
Verteidigungsminister Theodor Hoffmann schaffte 1989 die Dienstgrade Flottenadmiral und Marschall der DDR wieder ab.
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