Albert Norden

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Albert Norden (04.12.1904 bis 30.05.1982) war ein Politiker der DDR, er war Sohn eines Rabbiners und gelernter Tischler. Nach der Lehre arbeitete er für verschiedene sozialistische und kommunistische Zeitungen, z.B. für die Rote Fahne ?. Mehrfach wurde er in der Weimarer Republik aus politischen Gründen verhaftet. 1921 wurde er Mitglied der KPD, emigriert 1933 in die CSR ?, dann nach Frankreich und 1941 in die USA. In New York sicherte er seinen Lebensunterhalt als Fabrikarbeiter. In Paris arbeitete er 1933 mit am Buch "Braunbuch ? über Reichstagsbrand und Hitlerterror". Sein Vater starb im KZ ? Theresienstadt 1943.

Von 1949 an war er 3 Jahre lang Leiter der Presseabteilung im Informationsamt der DDR, von 1953-1955 Professor für neuere Geschichte an der Berliner Humboldt-Universität und von 1958 bis 1981 Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer. Im Politbüro war er für die Medien in der DDR hauptverantwortlich und leitete er die Kommission, die alle Maßnahmen und Vorgänge in der DDR zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen und der Naziverbrechen koordinierte.

1956 schrieb er ein weiteres Braunbuch - über 1800 Nazis und Kriegverbrecher in westdeutschen Führungspositionen (in der 3. Auflage über 2300 Namen)

Ab 1976 war er ausserdem Mitglied des Staatsrates der DDR. Aus allen diesen Funktionen ging er 1981.

Von 1984 bis 1992 war die jetzige Berliner Cecilienstrasse nach ihm benannt.

Links:






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.