| Zivilverteidigung (ZV) |
Am 16. September 1970 verabschiedete die Volkskammer das Gesetz über die Zivilverteidigung ?. Damit wurde der schon vorher bestehende Luftschutz ?, Selbstschutz ? sowie Katastrophenschutz ? nach dem Vorbild der UdSSR organisiert.
Mit dem Verteidigungsgesetz ? vom 13. Oktober 1978 wurde die Zivilverteidigung ein "wichtiger Bestandteil in der Landesverteidigung": Die sowjetischen Strukturen waren damit vollständig in der DDR umgesetzt. Die Kräfte der Zivilverteidigung waren den jeweiligen Bürgermeistern unterstellt.
Es wurden Ausbildungslager und -lehrgänge organisiert, die jedoch typischerweise nur von Mädchen und Frauen besucht wurden; für die männliche Jugend gab es hingegen das Wehrlager ? in Klasse 9 und das GST-Lager zu Beginn der Klassenstufe 11.
Gliederung seit 1978:
Zivilverteidigung |
Hauptabteilung (HA) Bevölkerungsschutz (Zivilschutz - Katastrophenschutz) | HA Sicherstellung und Einsatzverwaltungen | HA Einsatzkräfte der Zivilverteidigung | HA Ausbildung und Schulen |
Warn- und Informationsdienst ? | | | |
Kernstrahlungs- und chemische Kontrolle | | | |
Gesundheitsdienst | | | |
Selbstschutz | | | |
Schutzraumbau | | | |
Kulturgutschutz | | | |
Es gab kasernierte Einheiten der Zivilverteidigung.
Mitarbeiter der Zivilverteidigung trugen Uniformen der NVA, bei denen die Farbe der Schulterstücke (Waffenfarbe) lila war.
Der 11. Februar ? war seit 1978 der "Tag der Zivilverteidigung".
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