| Ausnahmen bestanden bei Exquisit und Delikat:
| Bei diesen Ladengeschäften wurde die gesetzliche
| Preisbindung außer Kraft gesetzt.
War sie nicht. Die Preise waren andere als im Konsum, aber es waren - jedenfalls theoretisch - auch andere Produkte. Und sie mögen nicht draufgedruckt gewesen sein. Aber preisgebunden waren sie. Man kann die Preisfestlegung für Willkür halten, das war sie aber auch für "normale" produkte, und es war Willkür des Geseztgebers, nicht des Einzelhandels. Die willkürliche Preisfestlegung des Gesetzgebers war für ihn Gesetz.
-- Stedten (am 30.07.2004)
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