Den Personalausweis (Abkürzung PA - bis in die 70er Jahre: DPA = Deutscher Personalausweis)
erhielt jeder DDR-Bürger zu seinem 14. Geburtstag. Auf Seite 0 stand
Bürger der Deutschen Demokratischen Republik
Dieser Ausweis ist Ihr wichtigstes Dokument
Sie haben deshalb
_ den Personalausweis stets bei sich zu tragen, vor Verlust
zu schützen und auf Verlangen den Angehörigen der
Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik
auszuhändigen bzw. anderen dazu berechtigten Personen
vorzuzeigen
_ Eintragungen nicht eigenmächtig vorzunehmen
_ den Verlust oder die Beschädigung eines Personalausweises
unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei
anzuzeigen und einen neuen Personalausweis zu beantragen
_ Namensänderungen, Änderungen des Familienstandes
und der Wohnanschrift innerhalb der in den gesetzlichen Be-
stimmungen festgelegten Fristen der zuständigen Dienststelle
der Volkspolizei zu melden und den Personalausweis zur
Eintragung der Veränderung vorzulegen
_ den Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen
Dienststelle der Volkspolizei zur Anbringung eines neuen
Paßbildes vorzulegen, wenn Sie nicht mehr genügend auf dem
Paßbild zu erkennen sind.
Dieser Personalausweis enthält xx Seiten
z
Jeder Personalausweis hatte eine Nummer in folgendem Format:
Buchstabe | Ziffern |
z | xxxxxxx |
Erich Honecker hatte die PA-Nummer A 0000001, Willi Stoph die A 0000002 und Horst Sindermann ? die A 0000003.
Seitenzahl: Die zur Wende gültigen Personalausweise hatten 12 Seiten. Es hat aber auch Personalausweise mit mehr Seiten gegeben.
Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis war 20 Jahre gültig (Seite 3) und hatte zwei Felder, um die Gültigkeit zu verändern (Seiten 4,5). Letztere hatten Flächen für je ein weiteres Passbild.
Einkleber: Reisen in verschiedene sozialistische Länder mußten beantragt werden, obwohl zu einigen dieser Länder keine Paßpflicht bestand (Beispiel: Ungarn). In diesem Fall wurde in die letzte Seite ein mehrfach gefaltetes Dokumentpapier eingeklebt. Dort wurde das Visum ? eingetragen sowie der Grenzübertritt durch Stemplung dokumentiert.
Noch bis 1994 konnten sich ehemalige DDR-Bürger mit dem DDR-Personalausweis ausweisen: Bis zum 31.12.2004 lief die Umtauschfrist. Bei diesem Umtausch wurde der DDR-Personalausweis auf Wunsch (ungültig gemacht) ausgehändigt.
Siehe auch:
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