Den Personalausweis (Abkürzung PA - bis in die 70er Jahre: DPA = Deutscher Personalausweis)
erhielt jeder DDR-Bürger zu seinem 14. Geburtstag. Auf Seite 0 stand
Bürger der Deutschen Demokratischen Republik
Dieser Ausweis ist Ihr wichtigstes Dokument
Sie haben deshalb
- den Personalausweis stets bei sich zu tragen, vor Verlust
zu schützen und auf Verlangen den Angehörigen der
Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik
auszuhändigen bzw. anderen dazu berechtigten Personen
vorzuzeigen
- Eintragungen nicht eigenmächtig vorzunehmen
- den Verlust oder die Beschädigung eines Personalausweises
unverzüglich bei der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei
anzuzeigen und einen neuen Personalausweis zu beantragen
- Namensänderungen, Änderungen des Familienstandes
und der Wohnanschrift innerhalb der in den gesetzlichen Be-
stimmungen festgelegten Fristen der zuständigen Dienststelle
der Volkspolizei zu melden und den Personalausweis zur
Eintragung der Veränderung vorzulegen
- den Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen
Dienststelle der Volkspolizei zur Anbringung eines neuen
Paßbildes vorzulegen, wenn Sie nicht mehr genügend auf dem
Paßbild zu erkennen sind.
Dieser Personalausweis enthält xx '''Seiten
z
Jeder Personalausweis hatte eine Nummer in folgendem Format:
Buchstabe | Ziffern |
z | xxxxxxx |
Erich Honecker hatte die PA-Nummer A 0000001, Willi Stoph die A 0000002 und Horst Sindermann ? die A 0000003.
- Seiten
- Angaben
- Gültigkeit
- Einkleber
- nicht eingezogen zur Wende
Siehe auch:
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