Absatz 2 | Absatz 2 | |
Da eine direkte und nachweisbare Verfolgung Andersdenkender nach der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki und angesichts verstärkter Bemühungen der DDR um Wirtschaftskontakte ins [[Abkürzungen|NSW]] politisch brisant wurde, traten in den 70er und 80er Jahren bei der Bekämpfung der [[Opposition]] und "feindlich-negativer" Elemente die '''Zersetzungsmaßnahmen''' zunehmend in den Vordergrund. | Da eine direkte und nachweisbare Verfolgung Andersdenkender nach der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki und angesichts verstärkter Bemühungen der DDR um Wirtschaftskontakte ins [[NSW]] politisch brisant wurde, traten in den 70er und 80er Jahren bei der Bekämpfung der [[Opposition]] und "feindlich-negativer" Elemente die '''Zersetzungsmaßnahmen''' zunehmend in den Vordergrund. | |
Absatz 7 | Absatz 7 | |
Die konkreten Maßnahmen der '''Zersetzung''' lagen dabei oft "unter der Gürtellinie"; die mit der ''Planung und Durchführung'' beauftragten [[Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS|hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter]] waren psychologisch geschult und auf das Aufspüren und Ausnutzen menschlicher Schwächen spezialisiert. Die Folgen der '''Zersetzung''' für die "Zielobjekte" (''bearbeitete'' Menschen) konnten daher dramatisch sein. Es sind Fälle belegt, in denen es nach verleumderischen "Informationen" bzw. verdeckt gestreuten Anschuldigungen zum Selbstmord der Betroffenen kam. | Die konkreten Maßnahmen der '''Zersetzung''' lagen dabei oft "unter der Gürtellinie"; die mit der ''Planung und Durchführung'' beauftragten [[Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS|hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter]] waren psychologisch geschult und auf das Aufspüren und Ausnutzen menschlicher Schwächen spezialisiert. Die Folgen der '''Zersetzung''' für die "Zielobjekte" (''bearbeitete'' Menschen) konnten daher dramatisch sein. | |
Absatz 13 | Absatz 13 | |
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*'''Siehe auch''': | ||
Die '''Richtlinie 1/76 des [[Ministerium für Staatssicherheit|MfS]] zur Entwicklung und Bearbeitung [[Operativer Vorgang|Operativer Vorgänge]]''' enthält grundsätzliche Angaben zur Anwendung, Planung und Durchführung von '''Zersetzung''' (siehe [[MfS-Richtlinie 1-76|Richtlinie 1/76]]). | **[[MfS-Richtlinie 1-76|Richtlinie 1/76]] des [[MfS]] zur Entwicklung und Bearbeitung [[Operativer Vorgang|Operativer Vorgänge]] - mit grundsätzlichen Angaben zu Anwendung, Planung und Durchführung von '''Zersetzung''' | |
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