Als Zensur wird im deutschen Sprachraum die staatliche Kontrolle und Genehmigung einer geplanten Veröffentlichung verstanden. Der Autor muss das geplante Werk einer Zensurbehörde für die Freigabe zur Veröffentlichung vorlegen.
Die Verfassung der DDR von 1949 formuliert in Artikel 9, Abs.2 Eine Pressezensur findet nicht statt. Die Verfassung des Jahres 1968 erwähnt den Begriff Zensur überhaupt nicht mehr.
In den künstlerisch tätigen Bereichen gab es Abnahmen von Programmen. In der journalistischen Bereichen wurden Anleitungen und Kontrolle durch die SED genutzt. Diese subtilen Formen von Zensur führten zu "der Schere im Kopf": Autoren und Texter versuchten, die Kunstwerke bzw. Texte so zu gestalten, dass sie veröffentlicht werden konnten. Die "Schere im Kopf" der Autoren und Texter war insoweit eine Bremse - und der erste Zensor.
Es hat zu keiner Zeit eine einheitliche Zensurpolitik gegeben: Die Kritikfähigkeit der DDR war zeitlich völlig unterschiedlich. Auch örtlich konnte sie (zur gleichen Zeit) unterschiedlich sein: Was in dem einen Ort veröffentlicht werden durfte, konnte in einem anderen Ort verboten sein. Die Autoren und Texter kannten daher auch keine einheitlichen Regeln - weil es diese nicht gab. Diese subtile Form der Zensur in der DDR macht die eigentliche Wirkung der Zensur aus und definiert die DDR als Diktatur.
Diese Unberechenbarkeit der Zensur setzte sich bis in die einzelnen Redaktionsstuben fort: Es war wesentlich, ob der Autor ein SED-Mitglied war. Es war wesentlich, ob der Autor erfolgreich war. Es war wesentlich, ob der Autor politische Beziehungen ? hatte. Alle diese Gesichtspunkte konnten beeinflussen, inwieweit im einzelnen Fall Zensur angewendet wurde.
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