Bernhard Geier

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Version 1
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Absatz 1Absatz 1

Geier, Bernhard
Generalmajor a.D. der Grenztruppen
geb. am 5. Dezember 1926, am 27.August 1999 „wegen Totschlags und Beihilfe zum Totschlag“ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, vom 10. Dezember 1999 bis 13.April 2000 in haft, wegen schwerer Krankheit und daraus resultierender Vollzugsunfähigkeit „auf Bewährung“ entlassen.

'''Geier, Bernhard'''; Dipl.-Mil.; Generalmajor

*geb.: 05.12.1926 in Altkarbe (Polen)



Generalmajor der Grenztruppen

Informationen zur Person:
*1943-1945 Kriegsmarine (Funker)
*1948 [[SED]]
*1948-1950 Stabschef, Grenz-Kommandantur Eldena
*1951-1954 Leiter Kommandantur, Grenzbrigade Schönberg
*1954-1956 Instrukteur, Kdo. [[DGP]]
*1956-1957 Sonderlehrgang in der [[UdSSR]]
*1958-1959 Leiter Unterabteilung Grenzdienst, Kdo. [[DGP]]
*1959-1962 Leiter Unterabteilung [[MdI]]
*1962-1964 Stellvertreter Stabschef und Leiter Abteilung Operativ, Stadtkommandantur Berlin
*1964-1969 Kommandeur [[2. Grenzbrigade]]
*1969-1971 Generalstabsakademie/UdSSR
*1971-1979 Kommandeur [[Grenzkommando Mitte]]
*1979-1984 Stellvertreter Kommandeur für Ausbildung, Offiziershochschule der [[Grenztruppen]]
*1984-1986 Stellenplan für nicht eingesetzte Offiziere der Grenztruppen, [[MfNV]]

Generaldienstgrade,Beförderungen:
*Generalmajor: 01.03.1972

Entlassen aus der [[NVA]]:
*31.12.1986

Besondere Auszeichnungen:
*[[Vaterländischer Verdienst-Orden]] in Bronze
*[[Kampforden]] in Gold



-- '''Bemerkungen:''' --

Generalmajor a.D. '''Geier''' wurde am 27.August 1999 wegen "Totschlags und Beihilfe zum Totschlag" zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Vom 10. Dezember 1999 bis zum 13.April 2000 saß er in Haft, wurde aber wegen schwerer Krankheit und daraus resultierender Vollzugsunfähigkeit auf Bewährung entlassen.


-- '''siehe auch:''' --
*[[Heinz Geschke]]
*[[Grenztruppen]]
*[[Generale und Admirale der NVA]]


Geier, Bernhard Generalmajor a.D. der Grenztruppen geb. am 5. Dezember 1926, am 27.August 1999 „wegen Totschlags und Beihilfe zum Totschlag“ zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, vom 10. Dezember 1999 bis 13.April 2000 in haft, wegen schwerer Krankheit und daraus resultierender Vollzugsunfähigkeit „auf Bewährung“ entlassen.






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