Die erste Fernsehsendung der BRD wurde durch den NWDR am 25.12 1952 ausgestrahlt; seit dem 01.11.1954 gab es das Gemeinschaftsprogramm der ARD.
Schwarz-weiss-Sendungen des Westfernsehens konnten prinzipiell fast überall in der DDR empfangen werden. Ausnahmen waren der nord-östliche Teil sowie der Raum Dresden. (Daraus resultiert die Wortverballhornung "ARD" - "außer Raum Dresden"; siehe DDR-Sprache).
Der Empfang des Westfernsehens wurde staatlicherseits zunächst bekämpft: Antennen, die in die falsche Richtung zeigten, wurden gewaltsam entfernt. Ab den 70er Jahren wurde der Empfang des Westfernsehens stillschweigend toleriert. Ab den 80er Jahren bildeten sich sogenannte Antennengemeinschaften, die das Ziel hatten, in Eigeninitiative ? ein lokales Kabelnetz aufzubauen: Die offiziell vorgetragene Begründung war, dass der Empfang des DDR-Fernsehens verbessert werden solle. Real ging es aber darum, das Westfernsehen besser zu empfangen.
Die staatlichen Organe tolerierten diese Bemühungen der Bürger nicht nur - in einer nennenswerten Zahl wurden die wichtigsten Sender des Westfernsehens elektronisch verstärkt, damit möglichst viele DDR-Bürger dieses empfangen konnten. Ob die DDR-Führung damit versuchte, die Anzahl der Ausreiseanträge zu verringern, ist eine Vermutung, aber nicht dokumentarisch belegt. Tatsächlich war im Tal der Ahnungslosen (Raum Dresden) die Quote der Antragsteller auf ständige Ausreise ? überdurchschnittlich.
In Neubaugebiet ?en waren die Wohnungen häufig verkabelt. Dann wurde auch das Westfernsehen eingespeist.
Bis zum Ende der DDR war der Empfang des Westfernsehens staatlicherseits nicht erwünscht, obwohl sich im zeitlichen Ablauf die Toleranzschwelle deutlich verschob. Die öffentliche Erklärung, dass man eine Westsendung gesehen habe, konnte durchaus persönliche Konsequenzen haben.
Für verschiedene Berufsgruppen (NVA-Angehörige, MfS-Mitarbeiter, Angehörige des MdI wie Polizei, Feuerwehr) war der Empfang des Westfernsehens verboten: Sie mussten sich schriftlich verpflichten, kein Westfernsehen privat zu empfangen. Mit dem 1. Juni 1988 änderte sich das für Angehörige der NVA: Eine Änderung der Innendienstvorschrift (DV 010/0/003) verbot nun nur noch den Empfang in den Kasernen, Dienstgebäuden und Einrichtungen: Das bedeutete, dass im privaten Bereich der Empfang des Westfernsehens nun erlaubt war. Gleiches galt für die Angehörigen des MdI (Polizei, Feuerwehr) - aber nicht für Mitarbeiter des MfS.
Für Kasernen und Dienstobjekte der NVA galt das Westfernsehverbot bis zum Tag nach dem Mauerfall.
Das Westfernsehen brachte natürlich auch Sendungen über die DDR. Die Bandbreite reichte von Polemik ? über Unterhaltung ? bis Information:
Je nach topografischer Lage konnten empfangen werden
- ARD
- ZDF
- Dritte Programme
- Privatfernsehen (RTL-plus, SAT-1, Tele-5)
- sowjetisches Fernsehen (1. zentraler Kanal Ostankino)
- polnisches Fernsehen (abweichende Tonnorm)
- tschechisches Fernsehen(abweichende Tonnorm)
- alliierte Sender (AFN-Fernsehen)
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