Die Vokabel Verteidigungsfall stand für Krieg. Sie wurde eher selten genutzt. Häufiger kam die Vokabel E-Fall (Ernst-Fall) zur Anwendung.
Fünf der sechs Divisionen der NVA hätten in diesem Fall in der ersten Staffel gemeinsam mit den Verbänden der GSSD gehandelt: Die NVA-Divisionen wären innerhalb zweier sowjetischer Armeen zum Einsatz gekommen. Ein geschlossener Einsatz der NVA war vor mitte der 1980er Jahre nicht vorgesehen. Dies entsprach der Bündnisverpflichtung der DDR im Rahmen des Warschauer Vertrags.
Das Kommando des Militärbezirks V (MB-V) wurde im Fall der Auslösung der Alarmstufe "Kriegsgefahr" in das V. Armeekorps und das Territorialkommando aufgeteilt. Während das V. Armeekorps gemeinsam mit der 2. Garde-Panzerarmee (GSSD) handelte, hatte das Territorialkommando Aufgaben bei der rückwärtigen Sicherstellung und der Mobilmachung zu erfüllen.
Die Divisionen der NVA wären wie folgt unterstellt worden:
- Divisionen des Militärbezirks V (Nordarmee)
- 1.MSD: hätte im Bestand der Reserve des NVA-Hauptstabes gehandelt;
- 8.MSD: wäre im Bestand des V.AK verblieben;
- 9.PD: hätte im Bestand der 2.Garde-Panzerarmee (GSSD) gehandelt;
- Divisionen des Militärbezirks III (Südarmee)
- 4.MSD: hätte im Bestand der 8.Garde-Armee (GSSD) gehandelt;
- 7.PD: hätte im Bestand der 20.Garde-Armee (GSSD) gehandelt und;
- 11.MSD: hätte im Bestand der 1.Garde-Panzerarmee (GSSD) gehandelt.
Unabhängig davon, dass die Handlungen der Divisionen der also durch die Aufgabenstellungen der übergeordneten Truppenkörper (GSSD) bestimmt worden wären, beschäftigten sich die Soldaten mit konkreten 'voraussichtlichen' Gegnern. Diese waren die Truppen der NATO.
Der Militärbezirk V hatte im Zusammenwirken mit der 2.Garde-Panzerarmee (GSSD) und Einheiten der Luft- und Seestreitkräfte einen möglichen Angriff des Jütländischen Armeekorps abzuwehren. Daher wurden (vor allem bei den Offizieren und in den Aufklärungseinheiten) die Kenntnisse über den potentiellen Gegner, die 6. PGD (BW) und die Jütländische Division (DA) vertieft.
Es wurde davon gesprochen, dass die Verbände der NVA in der "Jütländischen Operationsrichtung" zu handeln hätten. Sie hatten die Aufgabe nach einem Angriff der NATO-Armeen das Gefecht schnell auf das Territorium des Gegners zu verlagern und die Ostseeausgänge freizukämpfen.
Die Ostseeausgänge hätten bei einem Krieg zwischen den beiden Gruppierungen eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Nur deren Befreiung (aus der Sicht des Warschauer Vertrages) hätte den sowjetischen und polnischen Flotten das Auslaufen aus der Ostsee ermöglicht und so ein Anlanden von Truppen, Technik und Ausrüstung der NATO-Armeen über die Nordseehäfen erschwert.
Während der Ausbildung der Soldaten in der NVA wurde bewußt die Formulierung "voraussichtlicher Gegner" gewählt.
Siehe auch:
- Soldat im kalten Krieg, H.-G. Löffler, Biblio Verlag, Bissendorf, 2002 ISBN 3764823615
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