U-Mitarbeiter des MfS

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Unbekannte Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (U-Mitarbeiter, UMA) waren Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS mit einem Dienstverhältnis als Berufsoffizier. Die UMA waren dabei dem MfS nicht wirklich "unbekannt", sondern durften definitionsgemäß weder außer- noch innerhalb der Staatssicherheit als deren Mitarbeiter auftreten und blieben somit weitgehend unbekannt.

Die Dienstverhältnisse der UMA waren legendiert z.B. als solche des MdI oder der NVA und im MfS jeweils nur wenigen ausgesuchten Leitern bekannt. Über die MfS-Verbindung der UMA wurde auch intern strengste Konspiration gewahrt.

U-Mitarbeiter gab es vor allem in

Aufgabe der UMA war v.a. der verdeckte Einsatz bei Ermittlungen gegen Angehörige des MfS oder anderer bewaffneter Organe, wenn ein Verdacht auf Spionagetätigkeit oder sonstige "Feindverbindungen" vorlag. Zur Erfüllung solcher Aufträge sollte ein Bekanntwerden der MfS-Zugehörigkeit der UMA unbedingt vermieden werden. Den U-Mitarbeitern war daher z.B. sogar jegliches Betreten von Dienstobjekten der Staatssicherheit verboten.

Die Tätigkeit der U-Mitarbeiter wurde erstmals mit der im Juni 1986 in Kraft getretenen Ordnung 10/86 - UMA-Ordnung des Ministers für Staatssicherheit formal geregelt, obwohl es UMA schon seit den 50er Jahren gab. Typischerweise wurden Einstellungskandidaten als Unbekannte Mitarbeiter verpflichtet, da es über sie noch keine regulären Personalakten gab. Der höchste bislang bekannte UMA-Dienstgrad war der eines Majors.







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