Zivilverteidigung
Am 16. September ? 1970 verabschiedet die Volkskammer das Gesetz über die Zivilverteidigung ?.
Damit wurde der schon vorher bestehende Luftschutz ? , Selbstschutz ? sowie Katastrophenschutz ? nach dem Vorbild der UdSSR organisiert.
Mit dem Verteidigungsgesetz vom 13. Oktober ? 1978 wurde die Zivilverteidigung ein "wichtigen Bestandteil in der Landesverteidigung": Die sowjetischen Strukturen waren damit vollständig in der DDR umgesetzt. Die Kräfte der Zivilverteidigung waren den jeweiligen Bürgermeistern unterstellt. Die Lager der Zivilverteidigung wurden typischerweise nur von Mädchen und Frauen besucht, für die männliche Jugend gab es die Lager der GST.
Gliederung seit 1978:
Zivilverteidigung |
Hauptabteilung Bevölkerungsschutz (Zivilschutz - Katastrophenschutz) | Hauptabteilung Sicherstellung und Einsatzverwaltungen | Hauptabteilung Einsatzkräfte der Zivilverteidigung | Hauptabteilung Ausbildung und Schulen |
Warn- und Informationsdienst ? | | | |
Kernstrahlungs- und chemische Kontrolle | | | |
Gesundheitsdienst | | | |
Selbstschutz | | | |
Schutzraumbau | | | |
Kulturgutschutz | | | |
Es gab kasernierte Einheiten der Zivilverteidigung.
Mitarbeiter der Zivilverteidigung trugen Uniformen der NVA, bei denen die Farbe der Schulterstücke (Waffenfarbe) lila war.
Der 11. Februar ? war seit 1978 der "Tag der Zivilverteidigung".
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