Zivilverteidigung
Am 16. September ? 1970 verabschiedet die Volkskammer das Gesetz über die Zivilverteidigung ?.
Damit wurde der schon vorher bestehende Luftschutz ? , Selbstschutz ? sowie Katastrophenschutz ? nach dem Vorbild der UdSSR organisiert.
Mit dem Verteidigungsgesetz vom 13. Oktober ? 1978 wurde die Zivilverteidigung ein "wichtigen Bestandteil in der Landesverteidigung": Die sowjetischen Strukturen waren damit vollständig in der DDR umgesetzt.
Gliederung seit 1978:
Zivilverteidigung |
Hauptabteilung Bevölkerungsschutz (Zivilschutz - Katastrophenschutz) | Hauptabteilung Sicherstellung und Einsatzverwaltungen | Hauptabteilung Einsatzkräfte der Zivilverteidigung | Hauptabteilung Ausbildung und Schulen |
Warn- und Informationsdienst ? | | | |
Kernstrahlungs- und chemische Kontrolle | | | |
Gesundheitsdienst | | | |
Selbstschutz | | | |
Schutzraumbau | | | |
Kulturgutschutz | | | |
Es gab kasernierte Einheiten der Zivilverteidigung.
Mitarbeiter der Zivilverteidigung trugen Uniformen der NVA, bei denen die Farbe der Schulterstücke (Waffenfarbe) lila war.
Der 11. Februar ? war seit 1978 der "Tag der Zivilverteidigung".
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