Nationaler Verteidigungsrat

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Version 25
Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) war das 1960 geschaffene Organ zur Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen der DDR. Das [Gesetz über die Einrichtung des Nationalen Verteidigungsrates (NVR)] vom 10. Februar 1960 schuf die gesetzliche Grundlage: Die bis dahin agierende Sicherheitskommission des Zentralkomitees der SED wurde zum Nationalen Verteidigungsrat.

In Friedenszeiten koordinierte der Nationale Verteidigungsrat alle Aktivitäten zur Landesverteidigung. Im Kriegsfall (Verteidigungsfall) zu einer Notstandsregierung geworden. Alle "bewaffneten Kräfte" wären ihm unterstellt worden: Real hätte dies allerdings nur einen Territorialschutz bedeutet, da die NVA in die militärischen Strukturen (Fronten) der sowjetischen Streitkräfte integriert worden wären. Trotzdem hatte der Nationalrat weit reichende Befugnisse: Er konnte Beschlüsse fassen, die von den Gesetzen der DDR nicht gedeckt waren sowie unabhängig von der Volkskammer die Mobilmachung ? anordnen.

Der Nationale Verteidigungsrat hatte 1989 18 Mitglieder und tagte regelmäßig in Strausberg. Vorsitzender des NVR war immer der Staatsratsvorsitzende ? ([[siehe auch: Staatsrat)]]. Weiterhin gehörten dem NVR der Präsident der Volkskammer, der Vorsitzende des Ministerrats, dessen beiden ersten Stellvertreter, einige Minister und die Ersten Sekretäre der Bezirke Magdeburg und Suhl.

Mitglieder (Mitte 1989):

Dem Nationalen Verteidigungsrat stand ein Bunker 5001 ? in Prenden ? (nördlich von Berlin) zur Verfügung: Dieser Bunker ist der größte und modernste Bunker, der in der DDR gebaut wurde.






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