Gesundheitswesen

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Version 8
In der DDR hatten alle Bürger ein Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, das auch in der Praxis umgesetzt wurde.

Die Bürger zahlten lediglich den SV-Beitrag ? in geringer Höhe (etwa 20 Mark im Monat), weitere Kosten entstanden für sie nicht. Defizite trug der Staat. Freiberuflich Tätige wie Künstler und Pfarrer konnten sich für etwa 10 Mark im Monat als Krankenversicherung.

Zuzahlungen bei Medikamenten gab es nicht; Praxisgebühren, Krankenhaustagetageld, eine Zusatzpflegeversicherung und Zusatzversicherung für den Zahnarzt waren ebenfalls unbekannt. Alle Ärzte bekamen ein festes Gehalt vom Staat. So konnte die DDR erklärtermassen auch im Gesundheitswesen einem möglichen Profitstreben mittels unsinniger Verschreibungen und Behandlungen erfolgreich vorbeugen.

Die Grundversorgung erfolgte durch Poliklinken; in den späten 80er Jahren wurden die Probleme der Polikliniken vergleichsweise offen diskutiert: Es wurde staatlicherseits überlegt, das Hausarztprinzip in der DDR wieder einzuführen.


Siehe auch:





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