Anmerkung zum letzten Absatz:
- Meines Wissens bewegt sich der Log-Speichernde in einer rechtlichen Grauzone. Dass solche Logs i.d.R. vorhanden sind, sollte nicht von vornherein dazu führen, dass sie auch ausgewertet werden.
- Bitte korrigieren, wenn ich irre: Weder TDG noch MDStV sehen eine "prophylaktische" IP-Speicherung seitens des Anbieters (hier DDR-Lexikon) vor. M.E. wäre das eine vorgreifende Ermittlungshilfe, quasi eine Unterstellung von Strafbarkeit bei (künftigen) Inhalten; und dabei ist die speichernde Stelle (DDR-L. bzw. Provider) nicht mal ansatzweise dazu berechtigt - zum Vergleich: Auch die Polizei hat nicht vorausschauend alle Telefonanschlüsse unter Beobachtung, um zu registrieren, ob mal ein Verbrechen darüber verabredet wird!
- Da Logs meist verfügbar sind, holt sich die Staatsanwaltschaft (StA) ggf. diese Dinger auch per richterlichem Beschluss. Aber dazu muss eine Anzeige vorliegen oder ein "höheres" staatliches Interesse - z.B. Volksverhetzung etc. sollte von Amts wegen verfolgt werden, auch ohne konkrete Anzeige, schon bei Kenntnis.
Fazit: Meine persönliche Empfindung ist die einer kaum verdeckten Drohung mit unangemessenen Schritten. Andererseits halte ich das aber auch für berechtigt, um Störer abzuhalten. Nur: Kann das nicht anders geschehen, per Link oder so? Es hätte mich z.B. fast abgeschreckt - nicht weil ich Hetzartikel vorhatte, sondern wg. der pauschalen (und technisch ausgeführten, für Halblaien nicht zu widerlegenden) Erklärung.
- PS: Ich bin systembedingt nicht über die IP zu identifizieren. Aus Transparenzgründen benutze ich diesen Seiten gegenüber aber keine weiteren Anonymisierungsmittel.
-- Mitautor-Harry T. (am 28.10.2003)
- Die Speicherung ist tatsächlich strittig - siehe Speicherung bei T-DSL (ohne Abrechnungsnotwendigkeit) und Kontaktdatenaufnahme bei pre-paid-Handykarten (ebenso ohne Abrechnungsnotwendigkeit).
- Die technischen Logfiles werden regelmäßig am Monatsersten gelöscht.
- Erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses ist es nach meiner Auffassung notwendig, dieses zu ändern.
- In allen Rechtsfragen wird Katja Ebert Medien und Kommunikation -wie allseits bekannt- rechtsanwaltlich vertreten.
Für Katja Ebert Medien und Kommunikation: -- MartinEbert ? (am 28.10.2003)
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