Absatz 2 | Absatz 2 | |
**Die Volkskammer wurde nach Art. 48 der [[Verfassung]] als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet, was jedoch nicht der Verfassungswirklichkeit entsprach. | **Die Volkskammer war nach Art. 48 der [[Verfassung]] als das oberste staatliche Machtorgan der DDR. | |
Absatz 10 | Absatz 10 | |
**Der Staatsrat der DDR war ein Organ der Volkskammer und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die [[Verfassung]] (Art. 66 - 75) oder Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen wurden. Der Staatsrat wurde im September [[1960]], unmittelbar nach dem Tode des Präsidenten der DDR, [[Wilhelm Pieck]] gegründet. Der Vorsitzende des Staatsrates war der Repräsentant der DDR auf internationaler Ebene. Die führende Rolle der [[SED]] wurde auch hier gewährleistet, indem diese Funktion (außer zwischen 1971 und 1976 sowie ab der [[Wende]]) vom SED-Vorsitzendem/Generalsekretär ausgeübt wurde. (Weil die letzte Volkskammer keinen Staatsratsvorsitzenden mehr wählte, kam verfassungsgemäß die internationale Repräsentation der sterbenden [[DDR]] der letzten Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl zu.) | **Der Staatsrat der DDR war ausführendes Organ der Volkskammer (Exekutive) und nahm Aufgaben und Funktionen wahr, die ihm durch die [[Verfassung]] (Art. 66 - 75) oder Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen wurden. Der Staatsrat wurde im September [[1960]], unmittelbar nach dem Tode des Präsidenten der DDR, [[Wilhelm Pieck]] gegründet. Der Vorsitzende des Staatsrates war der Repräsentant der DDR auf internationaler Ebene. Die führende Rolle der [[SED]] wurde auch hier gewährleistet, indem diese Funktion (außer zwischen 1971 und 1976 sowie ab der [[Wende]]) vom SED-Vorsitzendem/Generalsekretär ausgeübt wurde. (Weil die letzte Volkskammer keinen Staatsratsvorsitzenden mehr wählte, kam verfassungsgemäß die internationale Repräsentation der sterbenden [[DDR]] der letzten Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl zu.) | |
Absatz 26 | Absatz 26 | |
In der Realität gab es keine wirkliche Trennung von Legislative ([[Volkskammer]]), Judikative (Justiz/Gerichte) und Exekutive (Staatsapparat/Behörden), da alle diese Bereiche von der [[SED]] kontrolliert und beeinflusst wurden. Sämtliche Entscheidungen, Gesetze, Verordnungen etc. konnten durch Einwirkung der [[SED|Partei]] beeinflusst werden. | Alle Bereiche des Staates (Legislative ([[Volkskammer]]), Judikative (Justiz/Gerichte) und Exekutive (Staatsapparat/Behörden)) wurden von der [[SED]] kontrolliert und beeinflusst. | |
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Auf allen staatlichen Ebenen existierten Parallelorganisationen der [[SED]] (Parteiorganisationen, -leitungen), die mit den staatlichen Stellen eng verflochten waren (manchmal in Personalunion). Die politische Macht in der [[Zentralismus|zentralistisch]] geführten DDR lag daher nicht nur bei den [[Wahlen|gewählten]] Volksvertretungen, sondern auch bei den Entscheidungsgremien der [[SED]], allen voran das [[ZK der SED|ZK]] und das [[Politbüro]]. | Auf allen staatlichen Ebenen existierten [[SED]]-Parteiorganisationen mit -leitungen, deren Vorgaben sich die Repräsentanten staatlicher Stellen (meist SED-Mitglieder oder "[[Blockflöten]]" oder parteihörige parteilose Alibi-Funktionäre) zu fügen hatten. Andernfalls drohte Mandatsverlust. Die politische Macht in der [[Zentralismus|zentralistisch]] geführten DDR lag daher weniger bei den [[Wahlen|gewählten]] Volksvertretungen, sondern auch bei den Entscheidungsgremien der [[SED]], allen voran das [[ZK der SED|ZK]] und sein [[Politbüro]]s. |
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