Landesverteidigung

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Die sozialistische Landesverteidigung war definiert als "der organisierte bewaffnete Schutz eines sozialistischen Staates bzw. einer sozialistischen Staatenkoalition gegen eine imperialistische Aggression".
(Zit. nach Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Dietz Verlag, Berlin 1974.)

Weiter galt:

  • "Die Landesverteidigung ist Teil des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und Gegenstand der Militärpolitik der SED.
  • Das ZK der SED und die Regierung der DDR organisieren und gewährleisten die L. im Einklang mit den Bedingungen und Erfordernissen des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Imperialismus ? (...)."

Daher waren die Streitkräfte in der DDR keine Armee "wie jede andere auch". Sie waren vielmehr ausdrücklich für den Klassenkampf vorgesehen und unterlagen - wie auch das MfS - in besonderem Maße dem direkten Einfluss und der Befehlsgewalt der SED. Es gab allerdings keinen Konflikt mit der "zivilen" Regierung, da die Minister für Nationale Verteidigung bis 1989 gleichzeitig im ZK saßen oder Mitglieder bzw. Kandidaten des Politbüros der SED waren.

Zu den Kräften der Landesverteidigung zählten

(Quelle: Wissensspeicher Wehrausbildung, Verlag Volk und Wissen, Berlin 1979)


Die Landesverteidigung an sich war definiert als "wesentlicher Teil der Politik eines Staates zum Schutz seiner Bürger".

"Wesentlich" war wörtlich zu nehmen: Die Fragen der Landesverteidigung bildeten während der gesamten Existenz der DDR einen der wichtigsten Punkte in der Politik und den Entscheidungen des Staates, also der SED. Die stets betonte Notwendigkeit der Verteidigung gegen den Imperialismus ? führte zu einer massiven Militarisierung der Gesellschaft, vom Bildungswesen über die Wirtschaft bis zum täglichen Nachrichtenangebot in den Medien.






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