Fernsehen

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Absatz 27Absatz 27

*[[Videotext]]

*[[Videotext]]


*[[regelmäßige Fernsehsendungen]]

*[[Fernsehserie]]n

*[[Fernsehserie]]n


Das Fernsehen spielte in der Geschichte der DDR eine wichtige Rolle als Massenmedium ?. Es stand sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Herrschenden beiderseits der Fronten des KaltenKrieges im Mittelpunkt des Interesses. Um die Gunst der Zuschauer kämpfte daher die Propaganda ? beider Seiten. Das Fernsehen in der DDR war ein Staatsfernsehen.

Vorgeschichte
Bereits in Nazi-Deutschland hatte es erste Fernsehsendungen gegeben, die dann 1943 (?) eingestellt wurden.

Der Start
Im März 1950 beschloß die Regierung den Aufbau des Fernsehfunks. Am 11.6.1951 wurde der Grundstein für die Studios in Berlin-Adlershof gelegt. Am 21.12. 1952 begann der Deutsche Fernsehfunk ? mit einem täglichen Programm aus dem Fernsehzentrum Adlershof ? in Berlin. Die erste ausgestrahle Sendung ist die Aktuelle Kamera. Bereits ab dem 16.11. 1952 wurden Fernsehgeräte des Typs Leningrad verkauft. Offiziell begann der Regelbetrieb des DFF erst am 03.01.1956. Am 11.02. 1972 erfolgte die Umbenennung des "Deutschen Fernsehfunks" in "Fernsehen der DDR". Es existierten zu keinem Zeitpunkt Regionalprogramme.

Das zweite Programm
Ab dem 01.03. 1969 wurde ein 2.Programm (zunächst nicht flächendeckend) ausgestrahlt.

Farbfernsehen
Gesendet wurde bis 1969 nur in schwarz-weiss. Die erste Farbfernsehsendung wurde am 01.03.1969 im 2.Programm übertragen. Erst ab 1973 gab es Farbsendungen auch im 1. Programm. Gesendet wurde im Format SECAM ?, so dass mit DDR-Farbfernsehern das Westfernsehen nur in schwarz-weiss empfangen werden konnte.

Programmzeitschrift
Wöchentlich erschien die FF-Dabei.

Staatliche Strukturen
Lenkungs- und Leitungsorgan war seit 1968 das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR. Vorsitzender des Staatlichen Komitees war Heinz Adameck ?, Mitglied im ZK der SED und seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks. - Die Sendetechnik sowie die technischen Mitarbeiter unterstanden dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Für den Betrieb eines Fernsehers benötigte man eine Fernsehgenehmigung ?.

Siehe auch:






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