Betriebsformen

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von Version 2 zur aktuellen Version) (minor Änderungen, Änderungen verschiedener Autoren)
Absatz 1Absatz 1

Die '''Betriebsformen in der Wirtschaft der DDR''' lösten die füheren Rechtsformen wie (Aktiengesellschaften, GmbH oder OHG) ab.

Die '''Betriebsformen in der Wirtschaft der DDR''' waren:



*[[VEB]] (Volkseigener Betrieb)

*[[Kombinat]] (Zusammenschluß von VEB)

*[[VVB]] (Vereinigung Volkseigener Betriebe)

* volkseigene Betriebe [[VEB]] und [[VEG]]   weit überwiegende Betriebsform, meist in Kombinaten (davor Industrieverwaltungen und [[VVB]]) zusammengefasst und kreis-, bezirks- oder zentral geleitet, also dem Kreis- oder Bezirkswirtschaftsrat oder einem Ministerium direkt unterstellt



*Genossenschaften

* genossenschaftliche Betriebe [[PGH]], [[LPG]], [[Konsumgenossenschaften]],



*Kooperation in der Industrie

* private Betriebe (meist mit staatlicher Beteiligung und 1972 gänzlich verstaatlicht) Aktiengesellschaften nur als Sowjetische oder Sowjetisch-deutsche AG [[SAG]] und [[SDAG]], KG und OHG selten

* organisationseigene Betriebe [[VOB]] (zum Beispiel Verlage und Immobilien der Blockparteien)



Die Betriebsformen in der Wirtschaft der DDR waren:

  • volkseigene Betriebe VEB und VEG weit überwiegende Betriebsform, meist in Kombinaten (davor Industrieverwaltungen und VVB) zusammengefasst und kreis-, bezirks- oder zentral geleitet, also dem Kreis- oder Bezirkswirtschaftsrat oder einem Ministerium direkt unterstellt

  • private Betriebe (meist mit staatlicher Beteiligung und 1972 gänzlich verstaatlicht) Aktiengesellschaften nur als Sowjetische oder Sowjetisch-deutsche AG SAG und SDAG, KG und OHG selten

  • organisationseigene Betriebe VOB (zum Beispiel Verlage und Immobilien der Blockparteien)






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.