Absatz 3 | Absatz 3 | |
*Bitte korrigieren, wenn ich irre: Weder TDG noch MDStV sehen eine "prophylaktische" IP-Speicherung seitens des Anbieters (hier DDR-Lexikon) vor. M.E. wäre das eine vorgreifende Ermittlungshilfe, quasi eine Unterstellung von Strafbarkeit bei (künftigen) Inhalten; und dabei ist die speichernde Stelle (DDR-L. bzw. Provider) nicht mal ansatzweise dazu berechtigt - zum Vergleich: Auch die Polizei hat nicht vorausschauend alle Telefonanschlüsse unter Beobachtung, um zu registrieren, ob mal ein Verbrechen darüber verabredet wird! | *Bitte korrigieren, wenn ich irre: Weder TDG noch MDStV sehen eine "prophylaktische" IP-Speicherung seitens des Anbieters (hier DDR-Lexikon) vor. | |
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'''Fazit:''' Meine persönliche Empfindung ist die einer kaum verdeckten Drohung mit unangemessenen Schritten. Andererseits halte ich das aber auch für berechtigt, um Störer abzuhalten. Nur: Kann das nicht anders geschehen, per Link oder so? Es hätte mich z.B. fast abgeschreckt - nicht weil ich Hetzartikel vorhatte, sondern wg. der pauschalen (und technisch ausgeführten, für Halblaien nicht zu widerlegenden) Erklärung. | '''Fazit:''' Meine persönliche Empfindung war, "Drohung mit unangemessenen Schritten". Andererseits halte ich das aber auch für '''berechtigt''', um Störer abzuhalten. Nur: Kann das nicht anders geschehen, per Link oder so? Es hätte mich z.B. fast abgeschreckt - nicht weil ich Hetzartikel vorhatte, sondern wg. der pauschalen Erklärung- technisch ausgeführt, für Halblaien nicht zu widerlegen. | |
Absatz 12 | Absatz 12 | |
Für '''Katja Ebert Medien und Kommunikation''': -- [[MartinEbert]] (am 28.10.2003) | Für '''Katja Ebert Medien und Kommunikation''': -- [[MartinEbert]] (am 28.10.2003) | |
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