Zwei-plus-Vier-Vertrag

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Zwei-plus-Vier-Vertrag

schlossen am 12. September 1990 diesen so genannten Vertrag. Inhalt waren die Regeln für ein wiedervereinigtes Deutschland, welches durch Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD am 03. Oktober ? 1990 entstand.

Auch Polen wollte ursprünglich an den Verhandlungen aktiv teilnehmen. Die "2+4" sicherten Polen zu, dass das künftige Deutschland in Zukunft keinerlei Ansprüche auf ehemals deutsche (und in Polen liegende) Gebiete stellen werde.

Wesentlich waren folgende Regelungen:

  • vollständige Souveränität Deutschlands
  • Begrenzung der Truppenstärke der deutschen Armee
  • in die Zukunft reichender Verzicht Deutschlands auf ABC-Waffen
  • Abzugsregelung für sowjetsche Truppen: Bis Ende 1994; parallel Verbote für Bundeswehr und westliche Alliierte
  • auf zukünftig keinerlei Atomwaffen auf ostdeutschem Gebiet

Zu dem Vertrag sind Anhänge bekannt geworden:

  • eine Protokollnotiz, betreffend der Präsenz westlicher Truppen auf ostdeutschem Gebiet
  • eine Anlage, bestehend aus einem von Gentscher ? und de Maizière ? unterzeichneten Brief, betreffend die sowjetischen Enteignung ?en in der Zeit von 1945 bis 1949 (also vor Gründung der DDR), die als "nicht rückgängig zu machen" definiert wurden


Wortlaut: Dokumentarchiv.de





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