Text Ausreise der Prager Botschaftsbesetzer

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Berlin ADN 26.10.1989

Zeitweise Regelung für Ausreise aus Prag

Die Regierung der DDR hat, wie ADN mittgeteilt wurde, entschieden, daß die Botschaft der DDR in Prag zeitweilig den DDR-Bürgern, die sich gegenwärtig in der dortigen Botschaft der BRD aufhalten, die Genehmigung für die ständige Ausreise in ein Drittland erteilen kann. Diese zeitweilige Regelung wurde mit der Regierung der CSSR abgestimmt.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.