Nur Angelegenheit der DDR
Berlin (ADN). Wie westliche Medien, Politiker und Dienststellen der BRD verbreiten, besuchen einige DDR-Bürger Botschaften der BRD im Ausland beziehungsweise die Ständige Vertretung der BRD in der DDR, um dort persönliche Angelegenheiten vorzubringen. Nach dem Völkerrecht haben Vertretungen der BRD keinerlei Rechte und Obhutspflichten gegenüber Bürgern der DDR. Für ihre Angelegenheiten ist einzig und allein die DDR zuständig, vor deren Gesetzen alle Bürger gleich sind. Außergesetzliche Behandlung einzelner durch den Besuch in Botschaften anderer Länder ist nicht erreichbar.
ND - 7 August 1989
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