NDPD

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

National-Demokratische Partei Deutschlands - NDPD. Gründung am 25.5.1948. Die NDPD wurde auf Anlass der SED-Führung gegründet und sollte insbesondere ein Gegengewicht zur liberalen LDPD schaffen.

  • Die NDPD trat u. mit folgenden Grundforderungen an die Bevölkerung heran:
    • Einheit Deutschlands,
    • Sicherung der Existenz des Mittelstandes,
    • Förderung von Handel und Gewerbe,
    • Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums,
    • Beendigung der Diskreminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP,
    • Bodenreform und Enteignung der Konzerne.

Die NDPD stand von Anfang an unter dem Einfluß der SED und erkannte deren Führungsanspruch an. Sie hatte innerhalb der Bündnispolitik der SED die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere der Wehrmacht in die neue Ordnung einzugliedern. CDU und LDPD hatten sich 1948 noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet. 1982 zählte die NPDP rund 91.000 Mitglieder.

In der Wendezeit löste sich die NDPD wie alle DDR-Parteien aus dem Einfluss der SED. Da Wahlerfolge ausblieben, suchte sie verschiedene Bündnispartner und erwog auch ein Zusammengehen mit der westdeutschen NPD. Schließlich trat die NDPD aber dem Bündnis aus FDP der DDR und LDPD bei, das 1990 mit der westdeutschen FDP fusionierte. Damit verdreifachte sich kurzzeitig die Mitgliederzahl der FDP.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.