Der Begriff "Kaderakte" ist ein umgangssprachlicher Begriff. Tatsächlich wurde der Begriff "Personalakte" verwandt. Das längstgültige Dokument in der Kaderarbeit war der "Beschluß über die Kadernomenklatur des Ministerrates; über die Ordnung für die Arbeit mit der Kadernomenklatur des Ministerrates und die Ordnung zur Führung von Personalakten vom 22. August 1977. Die "Ordnung zur Führung von Personalakten" ist mit einer Anmerkung 1 versehen. Diese lautet: "Der Begriff Personalakte ist einheitlich statt Kaderakte zu verwenden.
Man braucht alles nicht noch mal zu erfinden. Einfach "Ab morgen bist du Direktor" von Matthias Wagner besorgen - edition ist.Berlin 1998 -, da steht schon alles drin. Die Ordnung ist dort als Anlage auf S. 239 abgedruckt.
Wagr
Das (mit dem Kaufen des Buchs) ist zwar grundsätzlich richtig. Aber wer tut das schon?
Weder reicht das Geld, um alle potenziell wichtigen Bücher zu kaufen - noch reicht die Zeit, um die alle zu lesen.
Und nun dieses Internet: Da geben Leute Begriffe in Suchmaschinen ein ... und erhalten richtige oder unrichtige Informationen. Es ist also an uns, richtige Informationen weiterzugeben - haben Sie Mut, verändern Sie den Artikel Kader! -- MartinEbert ? (am 19.05.2005)
|