JHS

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Die so genannte Juristische Hochschule (JHS) des Ministeriums für Staatssicherheit diente vorrangig der Ausbildung und "Qualifizierung" von Mitarbeitern des MfS.

Der Sitz der JHS befand sich in Potsdam-Golm, wurde allerdings auch mit "Potsdam-Eiche" angegeben. Die JHS war dienstrechtlich der HA Kader und Schulung ? (HA KuSch) unterstellt.

Aufgaben der JHS (Quelle: BStU):

  • Ausbildung von Offiziersschülern im Direkt- oder Fernstudium zu Diplom-Juristen
  • Durchführung des Fachschulstudiums (Direkt- oder Fernstudium)
  • Durchführung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Kader des MfS und anderer bewaffneter Organe

  • Durchführung von Promotionsverfahren
    • Die akademischen Grade waren "Dr. jur." und "Dr. sc. jur.", entsprechend Promotion A und B.

  • Lehre und Forschung
    • Grundlagenforschung
    • "angewandte und anwendungsorientierte Forschung"

  • Gutachtertätigkeit


Die JHS hatte 1989 758 Mitarbeiter. Davon waren 670 Berufsunteroffiziere, Fähnriche und Berufsoffiziere des MfS. Ein Mitarbeiter war HIM, 87 waren Unteroffiziere auf Zeit (UaZ).

Leiter der MfS-Diensteinheit JHS ("Rektor") war seit 1985 der Generalmajor Prof. Dr. sc. jur. Willi Opitz ?. Sein Vorgänger war von 1959 bis 1985 (Entbindung von der Funktion wg. Krankheit) Willy Pösel ?. Opitz ? hatte zwei Stellvertreter, die Oberste Dr. sc. jur. Jürgen Seidel (1. Stv.) und Dr. sc. jur. Steffen Flachs (Stellvertreter für Ausbildung und Erziehung).


Wegen der Bestimmungen des Staatsvertrages zur deutschen Einheit wurden nach der Wiedervereinigung zwar auch die an der JHS erworbenen Abschlüsse und akademischen Grade anerkannt und behielten ihre Gültigkeit, in einer Ergänzung zum Einigungsvertrag wurde jedoch bestimmt, dass JHS-"Diplomjuristen" keine Volljuristen im bundesdeutschen Sinne sind und keine Anwaltszulassung erhalten können. Dies wurde von einer Reihe ehemaliger MfS-Offiziere 1990 umgangen, indem sie sich vor dem 3. Oktober die Zulassung als Rechtsanwalt sicherten. Die Zulassungen blieben nach der Einheit bestehen - obwohl viele das "Studium" an der JHS nur aufgenommen hatten, um den Qualifizierungsanforderungen der HA KuSch ? zwecks Karriereförderung in der Staatssicherheit zu genügen.

Die in den Unterlagen der BStU überlieferten Abschlussarbeiten der JHS-Absolventen entsprachen qualitativ keinesfalls den Anforderungen, die an den übrigen Hochschulen der DDR an Juristen gestellt wurden. Das galt analog auch für die allermeisten "Promotionen", darunter diejenige von Schalck-Golodkowski.

Die Arbeiten befassten sich meist mit MfS-spezifischen Themen, wie z.B. der Durchführung von Vernehmungen, der operativen Psychologie (dafür existierte an der JHS ein Fachgebiet und ein Lehrstuhl), mit "Mitteln und Methoden" der Abwehr und der Aufklärung u.ä. mehr.


  • Literatur:
    • Günter Förster: MfS-Handbuch. Anatomie der Staatssicherheit - Geschichte, Struktur, Methoden, Teil III/6: Die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Berlin 1996 (erhältlich über BStU).
    • Günter Förster: Die Dissertationen an der "Juristischen Hochschule" des MfS. Eine annotierte Bibliographie; 2. Auflage, Berlin 1997.
    • Günter Förster: Bibliographie der Diplomarbeiten und Abschlußarbeiten an der Hochschule des MfS; Berlin 1998.





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