ETZ

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Die MZ ETZ ist ein Motorrad-Typ, der in der in der DDR vom VEB Motorradwerk Zschopau (früher DKW) hergestellt wurde.

Bei der MZ ETZ handelt es sich um eines der erfolgreichsten Modelle von MZ. Die MZ ETZ wurde in 4 Hubraumvarianten produziert: 125 und 150, sowie 250 und 300 ccm. Die MZ ETZ wird von einem Zweitaktmotor angetrieben der sich durch ein breites nutzbares Drehzahlband, außergewöhnliche Wartungsfreundlichkeit und Langlebigkeit auszeichnet. Die Leistung der großen Baureihe beträgt bei 250 ccm 21 PS, bei 300 ccm 23 PS, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei ca. 130 km/h.

Die ETZ Modelle werden in der Türkei von Kanuni Kombassan mit neuem Design weiterproduziert.

Die kleine Baureihe

Die ETZ 150 fährt sich leicht und handlich. Besonders die 14,5 PS Variante. Wer ein kleines Motorrad sucht liegt bei der kleinen ETZ genau richtig. Besonders interessant ist die 125iger Variante da man diese auch mit dem A1-Führerschein ?, also im Alter von 16 Jahren fahren darf. [[bild:ETZ.JPG|thumb|Umgebaute ETZ 125 von Ali]]

Die große Baureihe

Die ETZ 250 kam im Frühling 1981 heraus. Das Motorrad wiegt 153 kg und endlich gab es damit eine 12 - Volt Lichtanlage. Erstmals gab es an einer MZ serienmäßig eine Scheibenbremse.

Die ETZ 251/301 wurde 1989 präsentiert. Die Optik wurde verändert. Sie geriet kürzer niedriger und tiefer als ihr Vorgänger. Sie bekam auch wieder den Höckertank von der ETZ 150.

Die neuen Viertakter

Die Zukunft sah man im Viertaktmotor. Und die Implikation gelang recht ordentlich, die 500er fuhr sich nicht schlecht. Die Silver Star 500 geriet durch konsequent klassisches Design zur Augenweide.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.